Mahlzeit die II.
Nachdem der Speiseplan des P. auch Papierverpackungen zu umfassen scheint, trug sich in einem Supermarkt meines Vertrauens wieder ein ähnlicher Vorgang zu.
Die duch die Fleischerverkäuferin vorschriftsmäßig verschlossene deutsche Leberwurst ließ ich zunächst in den Einkaufswagen entschwinden. Leider war Tom damit nicht einverstanden, so dass ich kurzfristig die Verpackung mit Inhalt treuhänderisch dem Begehrenden überreichte. Ein kurzer Ausflug zur Käsetheke muss dann gereicht haben, um den Aggregatszustand der Wurstverpackung entscheidend zu verändern. Zumindest ließ dieser keine ordnungsgemäße Kassenverbuchung zu.
Somit musste die engagierte Tresenangestellte das Fleischerzeugnis neu auswiegen. Dabei vermittelte ihr vorwurfsvoller Blick die Erkenntnis, dass beim nächsten Einkauf keinerlei Papierware mehr in die Obhut des P. zu geben ist.
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